Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
- Zweifamilienhaus9. Oktober 2026Zweifamilienhaus in Hamburg-Wandsbek22047 Hamburg-WandsbekAmtsgericht Hamburg-Wandsbek390.000 €
- Wohnung (Doppelhaushälfte)23. Oktober 2026Wohnung (Doppelhaushälfte) in Hamburg22149 HamburgAmtsgericht Hamburg-Wandsbek400.000 €
- Maisonette-Wohnung13. November 2026Maisonette-Wohnung in Hamburg22045 HamburgAmtsgericht Hamburg-Wandsbek544.000 €
- Einfamilienhaus mit Garage27. November 2026Einfamilienhaus mit Garage in Hamburg22043 HamburgAmtsgericht Hamburg-Wandsbek704.000 €
- Mehrfamilienhaus mit Ladenlokal11. Dezember 2026Mehrfamilienhaus mit Ladenlokal in Hamburg22043 HamburgAmtsgericht Hamburg-Wandsbek1.000.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 10:00: Zweifamilienhaus in Hamburg-Wandsbek, Amtsgericht Hamburg-Wandsbek.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Hamburg-Wandsbek?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 544.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.